Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 82 Verfahren gegen frühere Soldaten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/82#abs-1 (1) Schwebt gegen einen Soldaten, der in den Ruhestand versetzt wird oder sonst ohne Verlust des Dienstgrades aus seinem Dienstverhältnis ausscheidet, ein gerichtliches Disziplinarverfahren, wird dessen Fortsetzung durch die Beendigung des Dienstverhältnisses nicht berührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/82#abs-2 (2) Ein Ausgleich oder eine Übergangsbeihilfe darf vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens nicht gezahlt werden. Auf Antrag des Soldaten kann der Wehrdisziplinaranwalt es für zulässig erklären, dass der Ausgleich oder die Übergangsbeihilfe ganz oder teilweise zu einem früheren Zeitpunkt gezahlt wird. Die Entscheidung des Wehrdisziplinaranwalts ist dem Soldaten zuzustellen. Lehnt der Wehrdisziplinaranwalt den Antrag ab, kann der Soldat innerhalb eines Monats nach Zustellung die Entscheidung des Truppendienstgerichts beantragen. Dieses entscheidet endgültig. Ist das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, treten an die Stelle des Wehrdisziplinaranwalts der Bundeswehrdisziplinaranwalt und an die Stelle des Truppendienstgerichts das Bundesverwaltungsgericht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/82#abs-3 (3) Gegen einen früheren Soldaten kann ein gerichtliches Disziplinarverfahren nur wegen eines vor Beendigung des Dienstverhältnisses begangenen Dienstvergehens oder wegen einer Handlung eingeleitet werden, die nach § 23 Abs. 2 des Soldatengesetzes als Dienstvergehen gilt.
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu § 82 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 28.08.2013 – 2 WDB 4/13Gerichtliches Disziplinarverfahren gegen einen früheren Soldaten; Antrag auf Auszahlung einer ÜbergangsbeihilfeZitiert von 3
- BVerwG, 21.12.2020 – 2 WDB 12/20Ablehnung der teilweisen Auszahlung einer Übergangsbeihilfe
- BVerwG, 11.02.2021 – 2 WDB 14/20Ablehnung der teilweisen Auszahlung einer einbehaltenen Übergangsbeihilfe; mehrfache vorsätzliche gefährliche KörperverletzungenZitiert von 13
- BVerwG, 05.09.2013 – 2 WD 24.12Zitiert von 7
- BVerwG, 14.11.2007 – 2 WD 29.06Zitiert von 21
- BVerwG, 30.06.2022 – 2 WD 14/21Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin und einer außerdienstlichen Körperverletzung eines KameradenZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 19.07.2021 – 11 CS 21.1280Zitiert von 12
- BVerwG, 25.03.2021 – 2 WD 13/20Fahrlässige Körperverletzung durch einen VorgesetztenZitiert von 6
- BVerwG, 19.11.2020 – 2 WD 19/19Disziplinarische Ahndung eines 24fachen ReisekostenbetrugsZitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 82 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.